Praktikum

Im Rahmen des Masterstudiums sind Psychologie-Studierende zu einem Praktikum im Umfang von 300 Stunden verpflichtet. Dadurch wird das Psychologie-Studium mit praktischen Erfahrungen ergänzt. Studierende sind frei, in welchem Bereich sie ihr Praktikum wählen möchten. Wichtig für die Anrechnung des Praktikums im Master-Studium ist, dass das Praktikum von einem Psychologen mit Master-Abschluss oder Lizentiat in Psychologie betreut wird und während dem Praktikum eine Immatrikulation an der Universität gegeben ist.

Vor dem Praktikum

Sobald du ein Praktikum gefunden hast, kannst du dieses bei der Studienberatung der Abteilung anmelden. Verwende hierfür das offizielle Formular zur Anmeldung des Praktikums. Die Anmeldung des Praktikums sollte spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Die Studienberatung der Abteilung wird anschliessend anhand dieser Informationen überprüfen, ob das Praktikum angerechnet werden kann und gibt dir Bescheid, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Gleichzeitig erhältst du die unterschriebene Voranmeldung zurück als schriftliche Bestätigung, dass du dieses Praktikum anrechnen lassen kannst. Somit bist du bereit, um mit deinem Praktikum zu starten.

Nach dem Praktikum

Nach dem Praktikum musst du von deinem Praktikumsbetreuer eine Bestätigung organisieren. Auf dieser Bestätigung sollte die Betreuungsperson und die Anzahl absolvierter Stunden erwähnt sein.

Zudem musst du einen kurzen Bericht zum Praktikum verfassen. Genauere Informationen zu den Anforderungen, welche die Abteilung KWM an den Bericht stellt, kannst du der Checkliste für das Einreichen eines Praktikumsberichts an der Abteilung KWM entnehmen. Das letzte Dokument, welches du noch organisieren musst, ist eine Immatrikulationsbestätigung für den Zeitraum während deines Praktikums. Diese kannst du selbstständig im Studis Selfservice anfordern.

Anschliessend solltest du dich bis spätestens zwei Monate nach deinem Praktikum erneut bei der Studienberatung der Abteilung melden und folgende Unterlagen einreichen:

  • Voranmeldung des Praktikums
  • Praktikumsbestätigung
  • Praktikumsbericht
  • Immatrikulationsbestätigung

Ein Praktikum ist bei der Studienberatung derjenigen Abteilung anzumelden, welche dem Praktikum thematisch am ehesten entspricht. Die Abteilung KWM ist daher unter anderem eine Anlaufstelle für Praktika in den Bereichen Wahrnehmung, Forschung, Lehre, Data Science, Neuropsychologie, Sportpsychologie, Marketing oder Bereiche mit hohen technischen Inhalten, wie beispielsweise virtuelle Realität. Bei Unklarheiten steht die Studienberatung der Abteilung zur Verfügung.

Der Leistungsnachweis für das Praktikum wird durch die gleiche Abteilung eingetragen, an der die Voranmeldung erfolgt ist. Es ist aber an das gesamte Masterstudium anrechenbar, nicht an eine spezifische Abteilung.

Es gibt verschiedene Anlaufstellen für Praktika. Eine schweizweite Anlaufstelle für Psychologiepraktika stellt die Plattform psyPra dar. Die Abteilung KWM führt ebenfalls eine Liste von aktuellen Praktika auf dieser Seite auf. Zudem ist eine spontane Anfrage für Forschungspraktikum an der Abteilung KWM möglich. Für Anfragen für ein Praktikum an der Abteilung KWM steht die Studienberatung der Abteilung zur Verfügung.

Zwischendurch kommt es vor, dass man ganz spontan mit einem Praktikum beginnen kann. Dadurch fehlt dir allerdings die Zeit, um das Praktikum bereits einen Monat früher anmelden zu lassen. Melde dich in einem solchen Fall umgehend bei der Studienberatung der Abteilung, mit dem Hinweis, dass es sich um ein kurzfristiges Praktikum handelt. Du erhältst dann Bescheid, ob das Praktikum angerechnet werden kann.

Nein. Sobald du die Bedingungen zum Erhalt der ECTS für das Praktikum erfüllst, wird das Praktikum bei dir im KSL mit den ECTS hinzugefügt.

Um ein Praktikum im Master anrechnen lassen zu können, müssen Studierende mindestens im dritten Studienjahr sein. Natürlich können schon vorher Praktika absolviert werden, allerdings nicht für das Masterstudium angerechnet werden. Das heisst, es wäre dann zu gegebener Zeit ein weiteres Praktikum nötig, welches angerechnet werden kann.

Manchmal ergibt sich die Situation, dass eine Praktikumsstelle weniger als die erforderlichen 300 Stunden dauert. In dem Falle ist es möglich, die 300 Stunden in mehrere Praktika aufzuteilen. Bei der Aufteilung in mehrere Praktika muss für jedes Praktikum einzeln eine Voranmeldung und eine Abgabe der Unterlagen (Praktikumsbestätigung, Praktikumsbericht, Immatrikulationsbestätigung) erfolgen. Die ECTS werden erst freigeschaltet, sobald sämtliche 300 Stunden absolviert wurden.

Ja. Während dem Praktikum ist eine Immatrikulation nötig. Wenn das Praktikum am Studium angerechnet wird, handelt es sich um eine Studienleistung, weshalb eine Immatrikulation nötig ist. Je nach Pensum des Praktikums ist es auch möglich, neben dem Praktikum weiterhin Veranstaltungen an der Universität zu besuchen.

In der Checkliste zum Einreichen eines Praktikumsberichtes an der Abteilung KWM ist aufgelistet, was im Praktikumsbericht stehen sollte.

Die Grundvoraussetzungen sind wohl identisch – allerdings kann es gewisse Abweichungen geben (z.B. Anforderungen an Bericht, wann welche Unterlagen einzureichen sind, usw.).